Der Betrieb von Prostitutionsstätten und das Erbringen sexueller Dienstleistungen sind unter Auflagen möglich. Auflagen für Betreiber oder selbstständig tätige Prostituierte 3 G am Arbeitsplatz: soweit kein vollständiger Impfschutz oder...
sichtbar Aktuelles
Der Betrieb von Prostitutionsstätten und das Erbringen sexueller Dienstleistungen sind nach der neuen Corona-Schutzverordnung unter Auflagen wieder möglich. Auflagen für Betreiber oder selbstständig tätige Prostituierte Für sie gelten die...
Der Berufsverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen bietet einen Austausch für Sexarbeiterinnen über alternative Verdienstmöglichkeiten und gegenseitige Unterstützung in seinem Mitgliederforum an und verweist dabei auch auf die Möglichkeit...