Nach der Trennung sollen Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Ob dies auch gilt, wenn ein Elternteil gewalttätig ist, dieser Frage möchte eine Forschungsgruppe nachgehen. Hierzu werden bundesweit Trennungs-Familien nach ihren Erfahrungen befragt.
Für die Teilnahme an der Befragung gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro.
Weitere Informationen:
cbttger@uni-bremen.de
Tel.: 0421 51 70 34 32
Oder direkt: Umfrage: Kindeswohl und Umgangsrecht
