Frauenpolitisches Grundsatzpapier des Paritätischen Gesamtverbandes

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Abstract

Toleranz, Offenheit und Vielfalt sind die Grundsätze Paritätischen Handelns. Seinem Namen zufolge steht der Verband in besonderem Maße für die Gleichwertigkeit aller Menschen ein. Geschlechtergerechtigkeit ist deshalb für den Verband ein integraler Bestandteil dieser Gleichwertigkeit, sowohl gesellschaftspolitisch als auch für die Soziale Arbeit.
In den folgenden Ausführungen bekennt sich der Verband aus diesen Gründen zu feministischen Forderungen, die Geschlechtergerechtigkeit und gleichstellungspolitische Anliegen in den Fokus nehmen und den Charakter seiner frauenpolitischen Arbeit und Haltung unterstreichen. Dazu gehören ganz besonders die Bereiche soziale Gerechtigkeit, sexuelle sowie reproduktive Rechte und eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik, Schutz vor Gewalt, Pflege sowie Teilhabe und Diversität – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus und sexueller Orientierung.
Frauenpolitisches Grundsatzpapier des Paritätischen Gesamtverbandes
Feministische Haltung des Paritätischen: Der Paritätische widerspricht der Diskriminierung von Frauen1 aufgrund biologischer Kriterien und tritt überholten Rollenbildern entschieden entgegen. Er ist getragen von der Überzeugung, dass eine sozial gerechte Zukunft ohne Geschlechtergerechtigkeit nicht gelingt. Für eine zukunftsfeste Demokratie braucht es nach Paritätischer Überzeugung sowohl eine nachhaltige Sozial- als auch eine durchsetzungsstarke Gleichstellungspolitik. Nur so ist ein solidarisches Miteinander für das selbstbestimmte Leben jedes einzelnen
1 Definition Frauen: Mit Frauen sind nach Paritätischem Verständnis in diesem Papier grundsätzlich alle Frauen und Mädchen gemeint. Frauen sind alle Personen, die sich als solche verstehen, unabhängig vom eingetragenen Personenstand. Diese Definition beinhaltet zudem jegliche Akzeptanz von Lebensformen und sexueller Orientierung jenseits heteronormativer Entwürfe. Der Paritätische spricht sich daher auch gegen jegliche Diskriminierung gegenüber trans* und nicht-binären Menschen aus, also gegenüber solchen Menschen, die sich zwar nicht als Frau fühlen, aber dennoch sexistische Erfahrungen machen müssen, weil sie von anderen als Frau wahrgenommen und behandelt werden. Sexismus hängt nicht nur von der Geschlechtsidentität ab, sondern auch davon, wie andere Menschen eine Person aufgrund ihres Äußeren und Verhaltens interpretieren („lesen“).
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Menschen möglich, unabhängig vom eigenen Geschlecht. Feminismus ist für uns intersektional.2
Alle Formen von Antifeminismus und Queerfeindlichkeit lehnen wir ab. Frauenrechte und Rechte queerer Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Denn wer für die Selbstbestimmung von Menschen eintritt, muss nach Paritätischem Verständnis für die Selbstbestimmtheit aller Menschen eintreten.
Frauenpolitische Arbeit im Paritätischen: Als Wohlfahrtsverband stellen wir mitsamt unseren Mitgliedern und Kollegialverbänden bundesweit einen Großteil der Infrastruktur bereit, die Gleichberechtigung und Gleichstellung für die Bevölkerung überhaupt erst ermöglicht. Frauen- und Mädchenorganisationen sind fester Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Besonders der Paritätische vereint zahlreiche feministische Projekte und Verbände unter seinem Dach. Diese Organisationen beraten, unterstützen und schützen beispielsweise in den Bereichen Schwangerschaft, Trennung/Scheidung, Gewalt in all ihren Formen, Menschenhandel, Hilfe für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Sexarbeit/Prostitution, Elternschaft und Familie, Mädchenarbeit, Flucht und Migration, Sucht, Beruf und berufliche Integration, Vereinbarkeit, Selbsthilfe, Gesundheit und Teilhabe. Aber auch als Arbeitgeber lebt der Verband vom Engagement seiner in überwiegender Zahl weiblichen Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierten. Ohne Frauen wäre die Soziale Arbeit des Paritätischen in dem Umfang und der Vielfalt, wie wir sie heute kennen, nicht möglich. Feministische Themen und Frauenarbeit sind für den Verband Grundpfeiler des verbandlichen Miteinanders, sowohl nach innen als auch nach außen.
Warum es dieses Papier braucht: Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist weiblich. Trotzdem bleibt Gleichstellung eine gesellschaftliche Daueraufgabe, die mehr als jeden zweiten Menschen betrifft. Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass sich die Ursachen für fehlende Chancengleichheit und Gleichstellung gegenseitig bedingen. Frauen übernehmen z. B. überproportional viel unbezahlte Care-Arbeit im Privaten, weshalb sie am Erwerbsleben oft ausschließlich in Teilzeit teilhaben können und dadurch wiederum eine geringere Alterssicherung haben. Frauen leisten im privaten Kontext durchschnittlich weit über 40 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Fehlende Betreuungsplätze für die Kinder und notwendige Pflege für Angehörige können die Situation noch verschärfen. Fehlende oder geringe finanzielle Ressourcen können z. B. ausschlaggebend dafür sein, in Beziehungen mit Partnerschaftsgewalt zu verbleiben, da viele Frauen sich allein keine eigene Wohnung leisten können. Durch die Nachwehen der Corona-Pandemie, die Zunahme weltweiter Konflikte und das Erstarken von rechtsextremen und antifeministischen Kräften drohen aktuell weitere Rückschritte, die es aufzuhalten gilt.
Da der Paritätische durch seine feministischen Angebote Gleichstellungspolitik bundesweit mitgestaltet, will er sich mit diesem Papier in die politische Debatte einbringen. Denn dass
2 Intersektionalität: Wechselwirkung zwischen verschiedenen Ungleichwertigkeitskategorien.
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Wohlfahrt ein feministischer Dienstleister ist, wird öffentlich leider viel zu oft übersehen. Die beste Frauenpolitik nützt nichts, wenn es keine entsprechende Infrastruktur gibt.
Politische Forderungen des Paritätischen: Der Verband fordert eine konsequente Gleichstellungspolitik. Aus frauenpolitischer Sicht gehören dazu insbesondere folgende Punkte:
Echte soziale Gerechtigkeit für Frauen Der Verband fordert mehr soziale Gerechtigkeit für Frauen. Dazu gehört es beispielsweise das Ehegattensplitting abzuschaffen, Alleinerziehende monetär besserzustellen, Steuergerechtigkeit für Allein- und Getrennterziehende herzustellen, Altersarmut zu bekämpfen, Lohngerechtigkeit zu schaffen und Parität in den Parlamenten durchzusetzen. Diese Aspekte hängen zusammen und es bedarf einer Reihe von Maßnahmen, auch familienpolitischer Natur, um diese zu verändern. Partnerschaftlichkeit zwischen den Geschlechtern muss hierbei als Prinzip entschieden berücksichtigt werden.
Bessere Bedingungen für mehr Erwerbsteilhabe von Frauen und Frauen in Führung Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe werden immer dann besonders politisch, wenn es um Erwerbsteilhabe geht. Aus Paritätischer Sicht obliegt es jeder Familie selbst sich zu entscheiden, wie die Erwerbsteilhabe der Erwachsenen aufgeteilt wird. Aufgabe von Politik ist es Rahmenbedingungen festzulegen, die eine verlässliche Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Das bedeutet einerseits: Auch Grundsicherung beziehende Mütter sollen durch die Jobcenter bei der Erwerbsaufnahme individuell unterstützt und gefördert werden. Die Absicht, das Alter des Kindes auf die Vollendung des ersten Lebensjahres zu senken, ab welchem Mütter mit der sanktionsbehafteten Pflicht konfrontiert sind dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, lehnen wir ab. Gleichzeitig fordern wir, dass Jobcenter verpflichtet werden mit Betreuungsplatzangeboten auf Erziehende zuzugehen. Eine Erwerbsaufnahme darf nicht an fehlenden Betreuungsplätzen für Armutsbetroffene scheitern. Care-Arbeit und Erwerbsarbeit dürfen auch bei Armutsbetroffenen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern sollten in einen umsetzbaren Einklang gebracht werden. Die Politik soll vermeintlich monetäre Anreize in der Ehe auflösen, deren Folgen bei Scheidung viele dann Allein- oder Getrennterziehende in prekäre Situationen versetzt. Der Paritätische fordert deswegen eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur (Ausbau, Qualität und Betreuungszeiten) sowie geschlechtergerechte und lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle. Es ist wichtig, dass dies für alle erwerbstätigen Frauen möglich ist, unabhängig von Position, Branche und Alter. Die Arbeitsbedingungen müssen so sein, dass Frauen auch in Führung gehen können. Der Paritätische setzt sich dafür ein.
Tatsächliche Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld und Innovationen bei der Pflege- und Familienpflegezeit Wichtig sind hierbei familienpolitische Maßnahmen, denn Care-Arbeit im Familiären übernehmen noch immer überwiegend Frauen. Sie sind es, die mit Lohneinbußen und oftmals viel zu niedrigen Lohnersatzleistungen konfrontiert sind. Essenziell sind deshalb
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eine möglichst paritätische und schrittweise einzuführende Aufteilung der Elterngeldmonate sowie eine bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils, zehn Tage nach Geburt. Das Elterngeld bedarf einer Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung. Insbesondere sollte der Mindestbetrag allen Elterngeldbeziehenden im SGB II zusätzlich zur Verfügung stehen. Ebenfalls müssen Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz dringend verbessert werden. Beide Gesetze sollten möglichst zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden. Insbesondere längere Auszeiten der Familienpflegezeit und Pflegezeit sind durch eine Lohnersatzleistung zu unterfüttern, die sich in Analogie zum Verfahren beim Elterngeld berechnen sollte. Diese Forderungen sind getragen von der Überzeugung, dass eine sozial gerechte Gleichstellungs- und Frauenpolitik ohne innovative familienpolitische Maßnahmen nicht möglich ist. Dabei ist es aus Sicht des Paritätischen äußerst wichtig, zunehmend auch fiskalpolitisch zu argumentieren, da sich Partnerschaftlichkeit und Finanzen schlecht voneinander trennen lassen.
Abschaffung des Ehegattensplittings und Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden Armuts- und gleichstellungspolitisch ist es deshalb völlig verfehlt, an einem Ehegattensplitting festzuhalten, das Besserverdienende im Alleinverdienermodell am stärksten entlastet und die maximale Steuerentlastung von Alleinerziehenden deutlich niedriger als den durchschnittlichen Effekt beim Ehegattensplitting belässt. Der Paritätische spricht sich deshalb für eine Individualbesteuerung aus. Aus Paritätischer Sicht bedarf es eines fairen Unterhaltsrechts, denn der überwiegende Teil der Alleinerziehenden in Deutschland ist weiblich und hat nach einer Trennung mit familienbedingten Nachteilen im Beruf zu kämpfen. Auch bei Getrennterziehenden muss eine Barunterhaltspflicht beider Elternteile im paritätischen Wechselmodell deshalb durch Übergangsfristen für solche Nachteile flankiert sein. Damit Kinder in beiden Haushalten gut versorgt werden können und keine Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschürt werden, muss der Kindesunterhalt auch bei Getrennterziehenden eine substanzielle Höhe haben.
Bessere Entgelttransparenz und soziale Absicherung Der Paritätische fordert weiterhin einen armutsfesten Mindestlohn, der im Alter vor Armut schützt, eine soziale Absicherung von Minijobs sowie eine Neuberechnung und Weiterentwicklung des Existenzminimums, das die Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt. Das Prinzip „Equal Pay“ ist umzusetzen. Dazu bedarf es der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Wenn Frauen strukturell bedingt weniger als Männer verdienen, benachteiligt sie das insbesondere bei der Wohnungssuche, aber auch in der Rente.
Frauen aus der Altersarmut holen Frauenpolitisch von besonderer Relevanz sind Nachbesserungen bei der Alterssicherung. Wohn- und Lebenshaltungskosten steigen derzeit schneller als die Renten. Die Altersarmut von Frauen ist noch immer hoch, jede fünfte Frau über 65 ist davon betroffen. Die Ausweitung der Mütterrente unabhängig vom Geburtsjahrgang des Kindes allein kann nicht die entscheidende Trendwende bringen. Der Paritätische streitet deshalb u. a. für ein
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höheres Rentenniveau und eine auskömmliche rentenrechtliche Anerkennung von Care-Arbeit. Care-Arbeit darf nicht zu Altersarmut führen.
Instrumente für mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt Mit Blick auf den Bereich Wohnen braucht es ebenfalls Instrumente für mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Der Paritätische fordert eine Stärkung der Prävention durch die Einrichtung und den Ausbau niedrigschwelliger ambulanter Anlauf- und Beratungsstellen für Frauen, Wohnungskontingente für Frauen in einem Wohnungsnotfall mit Anbindung an die kommunalen Versorgungsstrukturen sowie eine bevorzugte Behandlung von wohnungslosen Frauen mit Kindern bei der Wohnungsvergabe durch Wohnungsbaugesellschaften. Zudem müssen Programme zum Auszug aus einem Frauenhaus gefördert werden (second stage).
Echte Parität in den Parlamenten und unseren Strukturen Entscheidend für eine feministische Sozialpolitik sind mehr Frauen in den Parlamenten. Denn nur wenn Frauen mitentscheiden, schlägt sich ihre Perspektive realpolitisch nieder. Deshalb unterstützt der Paritätische die Forderung nach Parlamenten mit 50 Prozent Frauen und einer paritätischen Wahlrechtsreform. Patriarchale Strukturen dürfen sich in den parlamentarischen und monetären Strukturen unseres Landes nicht länger fortschreiben. Auch wir im Paritätischen fühlen uns diesem Prinzip verpflichtet. Paritätische Gremien und Leitungsebenen sollen ihrem Namen folgend möglichst paritätisch besetzt sein. Aus Sicht des Paritätischen braucht es die Instrumente des Gender-Budgetings (geschlechtergerechte Aufteilung von Budgets) und Gender Mainstreamings, d. h., dass gleichstellungspolitische Perspektiven in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Deutschland braucht darüber hinaus eine verbindliche geschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung,
Bessere Absicherung sexueller sowie reproduktiver Rechte Sexuelle sowie reproduktive Rechte sind für den Paritätischen Menschenrechte. Sexuelle Bildung und Sexualpädagogik sind deren integraler Bestandteil und schützen auch vor Gewalt. Von staatlicher Seite aus müssen sie auskömmlich finanziert werden und Teil der schulischen und außerschulischen Bildungspläne sein. Ebenso müssen Verhütungsmittel für Menschen mit niedrigem Einkommen sowie im Transferleistungsbezug kostenfrei zugänglich sein. Zwar sind dies keine rein frauenpolitischen Forderungen, da beide Forderungen der Gesundheit aller Geschlechter zugutekommt, doch spielen sie frauenpolitisch, insbesondere mit Blick auf die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft, eine zentrale Rolle. Der Paritätische spricht sich weiterhin für eine Entkriminalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs aus. Erst die Bestimmung über den eigenen Körper kann Frauen eine freie und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft garantieren.
Bessere Absicherung der Schwangerschafts(konflikt-)beratung Der Verband weist auf die oft angespannte Lage der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen hin. Sie müssen aus Sicht des Paritätischen bundesweit dauerhaft kostenfrei bleiben, die öffentliche Finanzierung soll auskömmlich und
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flächendeckend erfolgen. Statt wie bisher im Schwangerschaftskonfliktgesetz von „Förderung“ zu sprechen, muss das Gesetz eindeutig eine vollständige Kostenübernahme festschreiben. Die Erwirtschaftung von Eigenmitteln durch kostenpflichtige Angebote ist seit der Corona-Pandemie nicht mehr länger für alle Beratungsstellen realisierbar, ihre Existenz als Anlaufstelle für gebärende Personen steht somit auf dem Spiel. Außerdem ist eine bundesweite Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz von Nöten, wie eine Beratung digital rechtssicher erfolgen kann.
Für eine menschenrechtsbasierte, geschlechtersensible Migrations- und Fluchtpolitik Frauen mit Migrations- oder Fluchtbiografie sind besonders gefährdet und benachteiligt. Sie erleben restriktive Gesetze, unzureichenden Schutz vor Gewalt, fehlende Unterstützung in der Sorgearbeit, Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt, Rassismus, prekäre Arbeitsverhältnisse und ein erhöhtes Risiko von Ausbeutung und sexualisierter Gewalt. All das prägt den Alltag vieler geflüchteter, migrierter und/oder von Rassismus betroffener Frauen. Der Paritätische fordert daher eine Migrations-, Flucht- und Aufnahmepolitik, die geschlechtergerecht gestaltet ist und die spezifischen Bedürfnisse von Frauen konsequent berücksichtigt. Dazu zählt der wirksame Abbau von Gewalt und Diskriminierung in allen Lebensbereichen – insbesondere durch Aufenthaltssicherheit für von Gewalt Betroffene (d. h. auch Umsetzung Art. 59 Abs. 1 Istanbul-Konvention), uneingeschränkte Gesundheitsversorgung, umfassende psychosoziale Unterstützung (insbesondere Traumabewältigung), sichere Unterbringung, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie barrierefreien Zugang zu Bildung und Sprachförderung. Der Verband fordert den Ausbau legaler und sicherer Zugangswege, insbesondere humanitäre Aufnahmeprogramme wie das Resettlement-Programm, humanitäre Visa sowie den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. Diese Zugangswege ermöglichen besonders schutzbedürftigen und gefährdeten Menschen wie Frauen und Kindern Sicherheit und Schutz. In Gemeinschaftsunterkünften braucht es eine sichere Unterbringung mit entsprechenden Gewaltschutzkonzepten. Kinder brauchen den Zugang in die Regelsysteme von Betreuung und Bildung von Anfang an. Dies würde den geflüchteten Müttern die Möglichkeit geben ihre Teilhaberechte umzusetzen. Zugleich muss eine menschenrechtsbasierte, geschlechtersensible Migrations- und Fluchtpolitik global gedacht werden, um die Ursachen für Flucht und Migration in den Blick zu nehmen.
Eine gendersensible Gesundheitspolitik Der Paritätische fordert eine gendersensible Gesundheitspolitik und eine Überwindung des Gender Health Gap. Ganz egal, ob es um medizinische Studien oder die Erprobung von Medikamenten geht: Die Testpersonen sind häufig cis-männlich. Nebenwirkungen von Medikamenten und Fehldiagnosen sind bei FLINTA (Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, Nicht-binäre, Trans- und Agenderpersonen) insgesamt nicht genügend erforscht; das birgt für diese Personen ein größeres Risiko. Hinzu kommt, dass Beschwerden bei Frauen durch medizinisches Fachpersonal häufiger nicht ernst genommen werden. Frauen und alle gebärfähigen Personen sind insgesamt stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen, insbesondere während der Schwangerschaft und im Alter. Das bedeutet: Klinische Forschung, Ausbildungscurricula und die Versorgungslandschaft müssen endlich auf diese
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geschlechterspezifischen Bedarfe angepasst werden. Darüber hinaus fordert der Paritätische mit Blick auf Frauengesundheit eine Enttabuisierung der Wechseljahre und eine Förderung der medizinischen Ausbildung, Forschung und Versorgung rund um die Wechseljahre, das Angebot eines abrechnungsfähigen medizinischen Gesprächs über die Wechseljahre für alle Frauen ab 35 Jahren, eine diskriminierungsfreie gynäkologische Versorgung von Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen, eine Sicherstellung der flächendeckenden Hebammenversorgung und eine allgemein bessere gesundheitliche (v. a. auch psychosoziale) Versorgung von Müttern und Menschen mit Care-Verantwortung. Wichtig ist aus Verbandssicht ebenfalls der kostenfreie Zugang zu Hygieneartikeln für die Monatsblutung für arme Frauen und die bessere Erforschung von Endometriose.
Istanbul-Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie konsequent umsetzen Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie konsequent umzusetzen. Nur „Ja heißt Ja!“ muss als europäischer Standard kommen, die Bundesregierung muss sich dafür stark machen. Sexuelle Handlungen dürfen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten. Der Paritätische fordert eine diesbezügliche Reform des deutschen Strafrechts. Digitale Gewalt muss entschieden bekämpft werden.
Schutzlücken im Gewalthilfegesetz schließen und besondere Bedarfe berücksichtigen Weiterhin müssen die Schutzlücken im Gewalthilfegesetz geschlossen werden. Das heißt konkret, dass trans*-, inter*- und nicht-binäre Personen in den Regelungsgehalt aufgenommen werden müssen, mit Blick aufs Asyl- und Aufenthaltsrecht auch Gewaltbetroffene ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten sollen (s. o.) und die Wohnsitzauflage für von Gewalt betroffene Geflüchtete gestrichen werden muss. Genauso muss die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen ausgesetzt werden, und es braucht die Schaffung eines aussageunabhängigen Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel. Auch muss bei der Umsetzung des Gesetzes und dem damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur auf die besonderen Bedürfnisse beeinträchtigter Frauen und gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher besonders Rücksicht genommen werden.
Für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts Ebenfalls braucht es in Deutschland eine echte Gesamtstrategie gegen Gewalt, die eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens bei häuslicher Gewalt umfasst. Bei Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht im Kontext von Partnerschaftsgewalt fordert der Paritätische die konsequente Beachtung von Gewaltschutz und Kindeswohl. Weiterhin müssen insbesondere die Jugendämter besser sensibilisiert und geschult werden. Letzteres betrifft ebenso die Justiz und Anwaltschaft, die Curricula müssen die Thematik in der Ausbildung integrieren.
Echte Prävention gegen Gewalt und mehr Täterarbeit Femizide müssen als solche benannt und strukturell bekämpft werden. Auch nicht sichtbare Gewaltformen wie psychische und ökonomische Gewalt müssen als solche begriffen und verfolgt werden. Die bundesweite Einführung einer elektronischen Fußfessel ist eine
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wichtige Maßnahme, reicht aber allein nicht aus und wird keinesfalls flächendeckend Gewalt gegen Frauen und deren Eskalation verhindern. Weiterhin fordert der Verband eine rechtliche Regulierung der verbalen sexuellen Belästigung von Frauen (Catcalling). Gewaltschutz muss im öffentlichen Raum konsequent umgesetzt werden. Wichtige Elemente sind hierfür und für den Bereich der häuslichen Gewalt die Täter- und Männersozialarbeit und Prävention insgesamt. Hierfür braucht es mehr finanzielle Mittel.
Strukturelle Nachbesserung des Prostituiertenschutzgesetzes Gleiches gilt für die Diskussion um ein mögliches Sexkaufverbot. Der Paritätische steht einem solchen generellen Verbot kritisch gegenüber, da dadurch insbesondere besonders schutzbedürftige Personen in die Illegalität gedrängt würden. Der Paritätische wirbt daher für eine strukturelle Nachbesserung des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Gesetzgeber.
Pflege geschlechtergerecht ausgestalten Care-Arbeit ist weiblich und unverzichtbar, ganz egal ob zuhause oder im Erwerbsleben. Der Paritätische fordert deshalb, Sorgeberufe aufzuwerten und entsprechend zu vergüten und die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Neben der bereits benannten Forderung nach einer besseren monetären Absicherung pflegender Angehöriger braucht es für sie ebenfalls eine bessere Infrastruktur im sozialen Nahraum. Nötig ist ein flächendeckendes, barrierefrei zugängliches und niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfesystem, eingebettet in kommunale „Altenhilfestrukturen“ der Daseinsvorsorge, die in § 71 SGB XII verpflichtend vorzugeben ist. Ebenfalls ist eine bessere rentenrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen notwendig. Diese Leistung ist weiter auszubauen und aus der Pflegeversicherung herauszunehmen, um sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über Steuermittel zu finanzieren.
Echte Teilhabe für alle Frauen Ganz egal, ob beim Gewaltschutz, bei der Gesundheitsversorgung oder der Altersarmut: In allen Bereichen müssen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe intersektional ausgelegt sein und Frauen in ihrer Diversität berücksichtigen. Gesellschaftliche Teilhabe muss unabhängig von geschlechtlicher Identität, Aufenthaltsstatus sowie körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung gleichberechtigt und selbstbestimmt möglich sein. Das gilt auch für Frauen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für diskriminierungsfreie Teilhabe. Der Paritätische tritt dafür ein, sie in allen Lebensbereichen konsequent auszubauen. Er setzt sich dafür ein, die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der Vielfalt und Differenz wertgeschätzt und berücksichtigt wird, konkret umzusetzen (z. B. auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, im Gesundheitswesen).
Rechtssicherheit für alle und insbesondere für Zwei-Mütter-Familien Trotz Öffnung der Ehe für Paare jeden Geschlechts sind Familien, in denen ein Kind geboren wird und der zweite Elternteil nicht männlich ist, weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen. Der Paritätische mahnt an, diesen Familien Rechtssicherheit
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von Geburt an zu gewähren und das Erfordernis der Stiefkindadoption in diesen Konstellationen abzuschaffen.
Feministische Politik muss intersektional und zukunftsfest sein Deutschland braucht eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, die alle Felder der Politik, aber auch Dimensionen der Sozialen Arbeit umfasst. Die UN-Frauenrechtskonvention muss konsequent umgesetzt werden. Der Paritätische verwehrt sich gegen jede Art von Diskriminierung von Frauen, insbesondere von Frauen, die aufgrund von Körpermerkmalen oder Aussehen nicht in zweifelhafte gesellschaftliche Ideale passen. Digitalisierung und KI müssen deshalb auch frauenspezifische Möglichkeiten und Gefahren mitdenken. Ganz besonders sind diskriminierende Faktoren und Algorithmen neuer Technologien zu beachten. Technischer Fortschritt muss Hand in Hand mit gleichstellungspolitischem Fortschritt gehen. Nur so kann Deutschland eine zukunftsfeste Politik für alle Frauen gestalten.

Berlin, Dezember 2025 Kontakt: Katrin Frank, faf@paritaet.org