Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen

Die Finanzierung der Hilfestrukturen zur Prävention und zur Verhinderung von sexualisierter und häuslicher Gewalt an Frauen und Mädchen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle staatlichen Ebenen beteiligen müssen, d. h. Bund, Länder und Kommunen. Bisher sind die Strukturen unterfinanziert und die Versorgung weist Lücken auf, mehr finanzielle Mittel und bessere Regelungen der Förderung sind dringend geboten.

Der Paritätische Gesamtverband, die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) sowie der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) haben sich auf erste gemeinsame Eckpunkte zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern verständigt und ein Eckpunktepapier entwickelt. Das Papier richtet sich an alle politisch Verantwortlichen auf der Ebene des Bundes, der Länder sowie der Kommunen und enthält folgende Forderungen:

  • eine einzelfallunabhängige, bundeseinheitliche Finanzierung aller Angebote der Hilfe- und Unterstützungsstrukturen auf gesetzlicher Grundlage!
  • die Gewährleistung eines niedrigschwelligen und bundeslandübergreifenden Zugangs zu Hilfe und Unterstützung unabhängig von strukturellen und regionalen Unterschieden!
  • eine gesetzlich verbindliche Regelung für Schutz und Hilfe bei geschlechts-bezogener Gewalt!
  • eine angemessene Ausstattung von Frauenhäusern und Frauenberatungs-stellen mit Personal- und Sachmitteln!
  • die Sicherstellung einer qualifizierten Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder sowie eine Rücknahme der Vorbehalte gegen die Istanbul Konvention!
  • die Finanzierung eines bedarfsgerechten und barrierefreien Ausbaus der Unterstützungsstrukturen!

Weitere Informationen: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/eckpunktepapier-zur-finanzierung-der-hilfestrukturen-fuer-von-gewalt-betroffene-frauen-und-ihren-kind/