Ein Jahr ‚Nein heißt Nein‘ – Ergebnisse einer Umfrage des bff

Vor einem Jahr, am 10. November 2016, ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Seitdem ist ein sexueller Übergriff dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Zum einjährigen Bestehen fragte der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) unter seinen Fachberatungsstellen bundesweit nach ersten Erfahrungen. Die Umfrageergebnisse zeigen eine stärkere mediale und öffentliche Präsenz des Themas Gewalt gegen Frauen, sodass sich mehr Betroffene zu einer Anzeige ermutigt fühlen. Da Strafverfahren jedoch lange andauern, gibt es bisher noch kaum abgeschlossene Fälle nach dem neuen Gesetz. Die geänderte Gesetzeslage allein bedeutet nicht zwangsläufig, dass es zu mehr Verurteilungen kommen wird – das bleibt abzuwarten.

Sehr kritisch sieht der bff, dass in der medialen Aufbereitung allzu oft der Eindruck erweckt wird, sexuelle Übergriffe in Deutschland seien hauptsächlich ein Problem nicht-weißer Täter. Auch die mit dem Gesetz einhergehende Erleichterung von Ausweisungen von verurteilten Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft kritisiert der bff nach wie vor deutlich.

Viele der bff Fachberatungsstellen arbeiten daran, die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über die neue Gesetzeslage zu informieren. Denn: „Nur weil das Gesetz geändert ist, heißt das noch lange nicht, dass etwas in den Köpfen der Menschen angekommen ist und  dann auch umgesetzt wird. Das braucht neben der Zeit  sicherlich auch ein bisschen Mut, Dinge anders zu machen und die Offenheit, aus neuen Erfahrungen zu lernen“, so die Leiterin des bff Katja Grieger.