Streichung von §219a: Ein Grund zum Feiern für alle Frauen

Am 24. Juni wurde im Bundestag die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Die Aufhebung bedeutet für Schwangere nun endlich den zeitgemäßen und uneingeschränkten Zugang zu sachlicher Information über legale Schwangerschaftsabbrüche und für Ärzt*innen Rechtssicherheit, wenn sie über ihre Leistungen informieren.

Das ist ein Grund zum Feiern für alle Frauen und ihr Recht auf Selbstbestimmung! Für diesen Moment haben viele Akteur*innen so lange gestritten.