Spenden und Mitglied werden

Unterstützen Sie FiF e.V.!

Frauen informieren Frauen – FiF e.V. erhält eine öffentliche Finanzierung von der Stadt Kassel und dem Land Hessen. Diese reicht aber nicht aus, um unsere gesamten laufenden Kosten zu decken. Deshalb sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen, damit wir unsere seit Jahren erfolgreiche Arbeit für Frauen* kontinuierlich, mit gleichbleibender Qualität und in gleichem Umfang weiterführen können. Unsere Arbeit dient ausschließlich mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken.


Wir freuen uns, wenn Sie uns finanziell unterstützen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Spende

Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen wollen:

 

Spendenkonto:
IBAN: DE30 5205 0353 0000 0488 71
SWIFT-BIC: HELADEF1KAS

 

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Für Beträge bis 200 € genügen laut Gesetz Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Quittung. Gerne können Sie aber eine Spendenbescheinigung erhalten. Bitte geben Sie dann bei der Überweisung Ihre Adresse an.
Wenn Sie uns regelmäßig spenden wollen, können Sie dies mit einer Dauerspende tun. Ob Sie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich spenden, entscheiden Sie selbst. Ihre Spendenbescheinigung für die Dauerspende erhalten Sie jeweils zu Beginn des Folgejahres.

2. Fördermitgliedschaft

Sie können uns auch dauerhaft durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen. Im Gegensatz zu einer Spende ist ein kontinuierlicher Mitgliedsbeitrag ein fest kalkulierbarer Betrag, der es uns ermöglicht, unsere Angebote einfacher, besser und schneller zu planen. Fördermitglieder werden regelmäßig über unsere Arbeit, neue Projekte und Entwicklungen informiert. Zu Beginn jeden Jahres erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung.
Möchten Sie Mitglied werden? Dann finden Sie hier eine Beitrittserklärung.

3. Erbschaft

Sie haben auch die Möglichkeit, uns in Ihrem Testament zu bedenken. Vielen Menschen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Erben zu ermitteln, erbt der Staat.
Gemeinnützig anerkannte Organisationen zahlen übrigens keine Erbschaftssteuer.
Wenn Sie weitergehende Informationen über uns und unsere Arbeit möchten, melden Sie sich gerne bei uns.

Egal, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, wir freuen uns über Ihre Unterstützung!