Häusliche Gewalt und Stalking

Was ist häusliche Gewalt?

Sehr häufig findet körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt im privaten Bereich statt. Sie wird meistens von Männern gegenüber Frauen* ausgeübt. Aber auch Menschen in queeren Beziehungen können von häuslicher Gewalt betroffen sein.

Häusliche Gewalt hat viele Gesichter.

Kennen Sie es, dass Ihr*e (Ex-)Partner*in:

  • Sie einschüchtert oder beleidigt?
  • übermäßig eifersüchtig ist und Sie kontrolliert?
  • Kontakte zu Freund*innen und Familie verhindert?
  • Sie überwacht/stalkt?
  • Ihnen körperliche Gewalt androht oder ausübt?

Gewalt in Partnerschaften oder durch Ex-Partner*innen kann alle treffen. Oft beginnt sie harmlos; sehr häufig verstärkt sie sich im Laufe der Zeit.

Frauen* aus allen Altersstufen und Berufsgruppen, unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft, können von häuslicher Gewalt betroffen sein. Alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt können auch im digitalen Raum stattfinden.

Viele der Gewaltformen sind gesetzlich verboten und stellen eine Straftat dar.

Gewalt muss nicht ertragen werden. Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben!

Was ist Stalking?

Stalking tritt häufig in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf, manchmal werden Menschen aber auch von unbekannten Personen gestalkt.
Stalking bezeichnet ein Verhaltensmuster, bei dem jemand einen anderen Menschen ausspioniert, verfolgt, belästigt und unter Umständen körperlich angreift. Es handelt sich um eine wiederholte Handlung gegen den Willen der betroffenen Person.

Wie wir Sie unterstützen können

In unserer Beratungsstelle erhalten Sie schnell und unbürokratisch einen Termin.
Die Beratung ist anonym, vertraulich und für Frauen* aus der Stadt Kassel kostenlos.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem besten Weg für Sie (und Ihre Kinder).
Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung Ihrer Situation. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Partnerschaft fortsetzen wollen oder ob Sie sich trennen möchten. In jedem Fall entscheiden Sie, was Sie tun wollen.

Wir können Sie z.B. in folgenden Fragen unterstützen:

  • Wie kann ich mich und meine Kinder schützen?
  • Welche Rechte und Möglichkeiten bietet das Gewaltschutzgesetz?
  • Welche Strategien für ein gewaltfreies Leben gibt es?
  • Was kann ich tun, wenn ich gestalkt, bedrängt oder bedroht werde?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Gewalt im digitalen Raum stattfindet?
  • Wie kann ich Erlebtes bewältigen und neuen Mut schöpfen?

Die Beratungen zu häuslicher Gewalt sind für Frauen* aus der Stadt Kassel kostenlos, für alle anderen Frauen* kostenpflichtig.
Neben betroffenen Frauen* erhalten auch Angehörige, Nachbar*innen, Freund*innen und Fachkräfte bei uns Beratung und Unterstützung, wenn sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Notruf 110

Unter dem Notruf 110 können Sie in akuten Gefahrensituationen die Polizei rufen. Diese kann den Täter umgehend der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr für die Dauer von bis zu 14 Tagen verbieten. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung bei Gericht zu stellen.

Frauenhaus

Im Notfall können Sie in ein Frauenhaus flüchten:

Weitere Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen finden Sie unter www.frauenhaus-suche.de und auf der Seite des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.

Weitere Informationen

In der Infothek stehen für Sie Hintergrundinformationen, z.B. zum Gewaltschutzgesetz, zur Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz, Tipps für Angehörige und Freund*innen von Betroffenen, Handlungsempfehlungen für Ärzt*innen etc. bereit.

Was tun in einer Akutsituation?

  • Packen Sie einen Notfallkoffer, in dem Sie wichtige Dokumente (wie Personalausweis, Krankenkassenkarten, Steuernummer, Geburtsurkunden etc.), Kleidung und Geld deponieren. Bringen Sie den Koffer an einem geheimen, sicheren Ort unter (z.B. Keller, Dachboden, bei Freund*innen, Verwandten etc.).
  • Wenn Sie merken, dass die Atmosphäre immer angespannter wird, achten Sie darauf, dass Sie Ihr Handy immer bei sich tragen, um im Notfall Hilfe holen zu können! Oder verstecken Sie ein zweites Handy in dem Raum, in dem Sie sich im Notfall in Sicherheit bringen können. Prüfen Sie, ob Sie dort Handyempfang haben und achten Sie darauf, dass der Akku immer geladen ist. Sie erreichen den Notruf unter 110.
  • Sprechen Sie mit der Person, die Ihnen Gewalt antut oder androht, niemals über ihre nächsten Schritte!
  • Wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle bzw. eine Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt in Ihrer Nähe, um über Ihre Situation, weitere Schritte und Schutzmöglichkeiten zu sprechen. Auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel.: 08000 116 016) erhalten Sie Tag und Nacht Informationen über Hilfsangebote in Ihrer Region. Die Nummer des Hilfetelefons kann auch ohne Guthaben angerufen werden. Erreichbar ist das Hilfetelefon nur aus deutschen Telefon- und Mobilnetzen!
  • Alles, was Sie unbemerkt vorbereiten können, hilft Ihnen im Ernstfall weiter.
  • Vertrauen Sie Ihrem Instinkt: Wenn die Situation gefährlich wird, bringen Sie sich (und ihre Kinder) so schnell wie möglich in Sicherheit. Denken Sie an Ihren Notfallkoffer!
  • Wenn Sie nicht bei Verwandten oder im Freundeskreis Unterschlupf finden können, rufen Sie in einem Frauenhaus in Ihrer Nähe an. Die Adressen von Frauenhäusern finden Sie auf den Internetseiten der Frauenhauskoordinierung und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Sie können sich auch an die Polizei oder das bundesweite Hilfetelefon (Tel.: 08000 116 016) wenden.
  • Bringen Sie sich (und Ihre Kinder) innerhalb der Wohnung in einem Raum in Sicherheit, den Sie abschließen können, z.B. Badezimmer oder Toilette. Wenn möglich sollte der Raum ein Fenster haben, damit Sie um Hilfe rufen können.
  • Flüchten Sie nicht in die Küche. Dort befinden sich viele Dinge, die als Waffe gegen Sie benutzt werden können.
  • Rufen Sie die Polizei (Notrufnummer 110)!
  • Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse.
  • Sagen Sie der Polizei, dass Ihr Mann gewalttätig ist, dass Sie Angst haben und dass Sie sich eingeschlossen haben. Machen Sie deutlich, wie ernst die Lage ist.
  • Die Polizei kann vor Ort eine Wegweisung Das bedeutet, dass die gewaltausübende Person die gemeinsame Wohnung für 10-14 Tage verlassen und den Wohnungsschlüssel abgeben muss. Sie darf die Wohnung ohne Ihr Einverständnis in dieser Zeit nicht betreten und keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
  • Sollte sich die gewaltausübende Person nicht an die Anweisungen halten bzw. Sie weiterhin bedrohen, rufen Sie wieder die Polizei.
  • Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu unserer Beratungsstelle oder einer anderen Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt in Ihrer Nähe auf. Hier können Sie Ihre Situation besprechen und die nächsten Schritte planen. Die Gespräche sind anonym, vertraulich und kostenlos.
  • Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie Ihre Verletzungen unbedingt dokumentieren (im Krankenhaus oder bei Hausärzt*innen). Einen Dokumentationsbogen für das Gesundheitspersonal finden Sie hier.
  • Sammeln und sichern Sie alle Beweise (Fotos, Screenshots, Ereignisprotokolle, Dokumentationen von Polizeieinsätzen usw.).
  • Wenn Sie nicht möchten, dass die gewaltausübende Person nach den 14 Tagen in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt, sollten Sie so schnell wie möglich nach dem Vorfall beim örtlichen Amtsgericht einen Eilantrag auf Wohnungszuweisung Entweder gehen Sie persönlich zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts (Link Flyer Rechtsantragsstelle) oder Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei, den Antrag zu stellen.
  • Wird dem Antrag auf Wohnungszuweisung zugestimmt, wird Ihnen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 6 Monate) die Wohnung zugesprochen.
  • Wenn die gewaltausübende Person nach der Wegweisung oder auch später gegen Ihren Willen Kontakt zu Ihnen aufnimmt und Sie weiter belästigt oder bedroht, können Sie zusätzlich ein Kontakt- und Näherungsverbot beim Amtsgericht
  • Fühlen Sie sich trotz aller Maßnahmen weiterhin bedroht und/oder nicht sicher, können Sie (und Ihre Kinder) auch Schutz in einem Frauenhaus suchen. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Frauenhauskoordinierung und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.