Corona-Soforthilfe

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel finden Sie unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe ein Online-Formular zur Corona-Soforthilfe zum Herunterladen.

Die Corona Soforthilfe können selbstständig tätige Sexarbeiterinnen beantragen, insofern ihnen Betriebskosten für einen eigenen Club/Studio entstehen.

Auf der Internetseite Jobcenter Digitalkönnen Sie online einen vereinfachten Antrag für Hartz IV-Leistungen herunterladen. Diese Möglichkeit kommt uneingeschränkt für deutsche Sexarbeiterinnen in Frage und für EU-Bürgerinnen, die einen 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können oder eine geringfügige Beschäftigung ausüben, bei der sie mindestens 300 € verdienen. Auch Migrantinnen aus nicht EU-Ländern, die in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis haben, können einen Antrag beim Jobcenter stellen. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen auf. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und verfügen über eine Ansprechpartnerin beim Jobcenter.

Für den hohen Anteil an Sexarbeiterinnen, die keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, hat der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen Nothilfefonds ins Leben gerufen. Es werden keine Mietzahlungen übernommen, aber z.B. eventuelle Zuzahlungen für Notwohnungen, Lebensmittelkosten und Hygieneartikel, Reisekosten ins Heimatland, Arztkosten, die über die Leistungen der Humanitären Sprechstunde hinaus gehen.

Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, nehmen Sie Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen auf. Wir sind bei der Antragstellung behilflich.